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"back-to-the-roots" organisiert Parties mit Music aus den 60er, 70er und 80er Jahren
Die Parties werden für Personen die 30 Jahre oder älter sind veranstaltet. Jüngerem Publikum bleibt der Zugang zu den Parties verwehrt.
Wir freuen uns sehr, dass wir am 01.10.2011 unser 10 jähriges Vereinsbestehen feiern können.
Auszug aus unseren Statuten
1. Zweck
Unter dem Verein "back to the roots" besteht ein Verein im Sinne von Art.
60 ff. ZGB mit Sitz in Schaffhausen. Der Verein hat zum Zweck, das Kulturangebot
zu fördern. Zu diesem Zweck kann er kulturelle Veranstaltungen
jeglicher Art durchführen.
Der Vorstand arbeitet unentgeltlich.
Der Erlös wurde in der Vergangenheit wie folgt verwendet:
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